Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe in einem Schadengutachten stellt grundsätzlich sicher, dass Ihnen im Falle eines Falles die zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
So können Einwände des Schädigers, z. B. Einwände über eine zu große Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, durch das Schadengutachten abgeschwächt werden.
Gutachterwahl
Beachten Sie bitte:
Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, bei einem Haftpflichtfall, einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen KFZ Sachverständigen (sv) anzunehmen.
Sollten Sie also einen zuverlässigen, unabhängigen und kompetenten Unfallgutachter oder eine Beratung benötigen, so stehen wir Ihnen damit gern zur Verfügung.
Rufen Sie uns einfach kurz an und vereinbaren einen Termin.
Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, vereinbaren wir gern einen Besichtigungstermin vor Ort.
Gutachtenkosten
Kostenvoranschlag
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