Krafträder, Quads und Trikes

Abgasmessung Krafträder

Seit dem 1. April 2006 müssen zulassungspflichtige Krafträder, dreirädrige Fahrzeuge und leichte vierrädrige Fahrzeuge zur Abgasmessung, wenn die Fahrzeuge nach dem 1. Januar 1989 zugelassen wurden. Die Abgasuntersuchung an diesen Fahrzeugen, kurz AUK genannt, erfolgt im Rahmen der periodischen Hauptuntersuchung („TÜV“).

Wichtig ist, dass es keine spezielle AUK-Plakette gibt.

Der positive HU Bericht (neue Plakette) bestätigt eine positiv abgeschlossene Abgasuntersuchung.

Bei einer Kontrolle gilt die gültige Plakette der Hauptuntersuchung.

Neben der Plakette gilt der Hauptuntersuchungsbericht ebenfalls als Nachweis.

Dieser muss den zuständigen Personen, etwa der Polizei, auf Verlangen ausgehändigt werden.

 

Krafträder

Geräuschemissionen

Ebenfalls neu ist die Geräuschmessung am Kraftrad.

Hier will der Gesetzgeber einen Schwerpunkt setzen, um die Geräuschemissionen von Motorrädern zu begrenzen.

Es wurde eine spezielle Richtlinie zur Standgeräuschmessung entwickelt. Sie wurde zur Beurteilung von Geräuschen in die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO integriert.